Bebauungsplan für Industriekraftwerk der Dow Deutschland in Stade bestätigt

Chemiekonzern mit Redeker Sellner Dahs erfolgreich

Bonn, 28. September 2017. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 27.09.2017 entschieden, dass der Bebauungsplan der Stadt Stade Nr. 603 für die Errichtung eines Industriekraftwerks am Chemiestandort der Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH wirksam ist.

Der bereits im Jahr 2014 durch den Rat der Hansestadt Stade beschlossene Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines im Wesentlichen mit Steinkohle betriebenen Kraftwerks mit 2.100 MW Feuerungswärmeleistung. Dieses soll hauptsächlich der Versorgung des Chemiebetriebs der Dow Deutschland mit Strom und Dampf dienen. Mit einem Anteil von 1,1 % des bundesweit anfallenden Strombedarfs sind die Anlagen der Dow in Stade den größten standortgebundenen Stromverbraucher Deutschlands. Das Investitionsvolumen für die Errichtung des Kraftwerks beträgt ca. 1,6 Mill. €.

Gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan hatten sich der BUND und eine Anliegerin mit zwei Normenkontrollanträgen gewandt. Ihre Einwände greifen nach Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts nicht durch. Insbesondere habe die Stadt Stade die von den Antragstellern in den Vordergrund gestellten Lärmschutzanforderungen zutreffend behandelt. Auch Aspekte des Störfallrechts stehen dem Planvorhaben ebenso wenig entgegen wie die Wasserrahmenrichtlinie und nationale wasserrechtliche Vorschriften. Die Fauna‐Flora‐Habitat‐Verträglichkeitsprüfung sei ebenfalls ordnungsgemäß erfolgt. Die Stadt Stade habe zudem die raumordnungsrechtlichen Aspekte sowie die Gesichtspunkte des Weltklimas ausreichend berücksichtigt.

Die Interessen der Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH vertraten sowohl in den Gerichtsverfahren als auch zuvor bereits umfassend im Bebauungsplanaufstellungsverfahren die Redeker‐Anwälte Prof. Dr. Olaf Reidt und Dr. Julian Augustin.

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