Bonn, 29. März 2018. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute die Beschwerde der Remondis GmbH gegen die Vergabe der Restabfallentsorgung im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden durch die MBA Wiesbaden GmbH, ein Unternehmen der Landeshauptstadt Wiesbaden, zurückgewiesen. Das Gericht hat sich damit der Rechtsauffassung der Vergabekammer des Landes Hessen als Vorinstanz angeschlossen.
Mit der Entscheidung wurde das Vergabemodell der MBA Wiesbaden GmbH endgültig bestätigt. Dieses sah insbesondere vor, den Bietern einen Anreiz für die Errichtung einer neuen Restabfallentsorgungsanlage im Stadtgebiet von Wiesbaden zu bieten, ohne sie jedoch auf diese Lösung zu beschränken. Angeboten werden durften die Entsorgungsleistungen daher auch mit Bestandsanlagen außerhalb der Stadt. Das Modell verfolgte das Ziel, einerseits Umweltbelangen durch eine Senkung der Transportemissionen bei der Abfallentsorgung Rechnung zu tragen. Anderseits sollten Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb dahinter nicht über Gebühr zurücktreten. Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass ein solches Vergabemodell dem Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers unterfällt. Das Volumen des Auftrags beträgt rd. € 95 Mio.
Das Verfahren wurde für die MBA Wiesbaden GmbH sowohl vor der Vergabekammer des Landes Hessen als auch vor dem OLG Frankfurt durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Olaf Reidt und Dr. Michael Rafii von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs geführt, die auch bereits bei der Entwicklung des Vergabemodells und der Erstellung der Vergabeunterlagen für die MBA Wiesbaden GmbH beratend tätig waren.