Dr. Alexander Schink zum Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin ernannt

Bonn, 2. Dezember 2013. Rechtsanwalt und Staatssekretär a. D. Dr. Alexander Schink ist am 28. November 2013 von der TU Berlin zum Honorarprofessor ernannt worden. Seine Professur wird er in der Fakultät VI Bauen Planen Umwelt und dort im Institut für Stadt‐ und Regionalplanung ausüben. Der Counsel der Sozietät Redeker Sellner Dahs ist seit 2010 Lehrbeauftragter an der TU Berlin und veranstaltet dort Vorlesungen sowie Seminare zum Umwelt‐ und Planungsrecht.

Die Universität hebt in der Ernennungsurkunde die „außerordentlichen wissenschaftlichen Verdienste“ hervor, die Alexander Schink sich mit zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen zu planungs‐ und umweltrechtlichen Themen erworben hat.

In seiner Mandatsarbeit ist Alexander Schink neben dem Umwelt‐ und Planungsrecht auf Naturschutzrecht, Abfallwirtschaftsrecht sowie Verbraucherschutzthemen spezialisiert. Er ist Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift „Umwelt und Planungsrecht“, Mitherausgeber der Zeitschriften „Abfallrecht“, „Europäisches Umwelt‐ und Planungsrecht“, „Studia Iuridica Agraria“ sowie Mitglied des Herausgeberbeirates der Nordrhein‐Westfälischen Verwaltungsblätter.

Alexander Schink ist 1953 in Kempen geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften, war er zunächst als Verwaltungsrichter in Münster tätig, bevor er von 1992‐2005 im Landkreistag NRW zunächst Beigeordneter für Umwelt und Planung, später Hauptgeschäftsführer war. Von 2005–2010 war Alexander Schink Staatssekretär im Umweltministerium NRW. Neben seiner Professur an der TU Berlin ist er auch Lehrbeauftragter der Rheinisch‐Westfälischen Technischen Hochschule Aachen.

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