1968 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Alle Bereiche des Verfassungsrechts und Wirtschaftsverwaltungsrechts, insbesondere Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallwirtschaftsrecht, Bergrecht, Atomrecht), Europarecht.
Ausgezeichnet von Handelsblatt/Best Lawyers als „Lawyer of the Year“ 2011 und 2014 im öffentlichen Recht Berlin (gelistet seit 2009) sowie als „Lawyer of the Year 2012“ im Umweltrecht (gelistet seit 2009). Ausgezeichnet von Chambers Europe als „Senior Statesman im öffentlichen Recht“ sowie im Umweltrecht (2013), Träger der Hans‐Dahs‐Plakette (2010). Von Who’s who Legal im Bereich Germany Environment empfohlen.
Langjähriger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen AnwaltVerein NRW, Vorsitzender des Umweltrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Mitglied der Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch (UGB) beim Bundesumweltministerium von 1992‐1997.
Beratung im Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, insbesondere Kraftwerken und Chemieanlagen. Laufende und umfangreiche Beratung im Zusammenhang mit Kernenergieanlagen, in letzter Zeit insbesondere zu Entsorgungsfragen. Beratung in allen bergrechtlichen Problembereichen, in erster Linie Tagebaue und Auseinandersetzungen über Entschädigung.
Verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten. Vertretung von Behörden in gerichtlichen Auseinandersetzungen um Verfassungsschutzverfahren.
Gründungsherausgeber der „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“.
Zahlreiche Veröffentlichungen zum Immissionsschutzrecht (u. a. Monographie „Immissionsschutzrecht und Industrieanlagen“ und Beiträge zum Großkommentar Landmann‐Rohmer, Umweltrecht), zum Atomrecht sowie zum Bauplanungsrecht und anderen verwaltungsrechtlichen Bereichen.
Dr. Dieter Sellner
Berlin
T +49 30 885665‐104
F +49 30 885665‐99
Bonn
T +49 228 72625‐104
F +49 228 72625‐99
Büro:
Heike Hermann