Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Athen. 2012 erstes juristisches Staatsexamen. Von 2012 bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Urs Kindhäuser. Referendariat in Berlin mit Stationen u. a. im Auswärtigen Amt, in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei und in einer international tätigen Verlagsgesellschaft. 2015 zweites juristisches Staatsexamen. Von 2015 bis 2017 Tätigkeit als Rechtsanwalt für eine Wirtschaftskanzlei in Berlin.
2017 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Presse‐ und Äußerungsrecht, Informationsfreiheitsrecht, Rundfunkrecht, Recht der neuen Medien, Medienverfassungsrecht, gewerblicher Rechtsschutz.
Dauerhafte Beratung und gerichtliche Vertretung verschiedener Konzerne wegen Medienanfragen und Berichterstattungen. Beratung und Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen gegen Äußerungen und Bewertungen über Internetplattformen und soziale Netzwerke. Rundfunkrechtliche Beratung eines Unternehmens zur Erweiterung des Informationsdienstes. Urheber- und verlagsrechtliche Beratung eines Wissenschaftsinstituts.
Schuck, Stephan. Der Auskunftsanspruch als Teil des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Internet. In: Mensching, Christian, Stephanie Vendt und Jan Hegemann (Hrsg.). Festschrift für Gernot Lehr. Köln, O. Schmidt 2022.
Deutsch, Englisch