Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Genf. 1990 erstes, 1995 zweites juristisches Staatsexamen. Umweltrechtliche Promotion bei Prof. Dr. Jarass, Bochum. Studienbegleitend Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten. Nebentätigkeiten als Arbeitsgemeinschaftsleiter und Gutachter für das finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Universität Köln.
1995 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Verfassungs‐ und Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, insb. Glücksspiel‐ und sonstiges Regulierungsrecht, Umweltrecht, insb. Wasser‐ und Altlastenrecht, Recht der freien Wohlfahrtspflege.
Empfohlen von Handelsblatt/Best Lawyers im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ im Regulierungsrecht (seit 2021), sowie im Öffentlichen Recht (2024) und „Anwalt des Jahres“ (2023) im Regulierungsrecht.
Mitglied der abwassertechnischen Vereinigung, des Fördervereins des Instituts für das Recht der Wasserwirtschaft, der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. und der Vereinigung der International Masters of Gaming Law.
Beratung und Vertretung der Glücksspielindustrie in Deutschland und ihrer Verbände. Erfolgreiche Begleitung der meisten Musterrechtsstreitigkeiten im Glücksspielrecht.
Veröffentlichungen: Beiträge, Aufsätze und Rezensionen zum Verfassungs‐, Wasser‐ und Altlastenrecht. Kompensationslösungen im Gewässerschutz, Flexible Instrumente im Abwasserrecht; Co‐Autor zum Wasserhaushaltsgesetz in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht und zum TKG in: Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz.
Deutsch, Englisch, Französisch
¹ Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft mbB
Dr. Ronald Reichert
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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