Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen. 2002 erstes, 2004 zweites juristisches Staatsexamen. Referendariat an der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pretoria, Südafrika. 2004 bis 2007 Rechtsanwalt in Konstanz und Lehrtätigkeit als Repetitor u. a. in Konstanz und Tübingen. Dozent an der Technischen Akademie der Fachhochschule Konstanz von 2005 bis 2007.
2007 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Privates Baurecht, Architekten‐ und Ingenieurrecht, Anlagenbau, baubegleitende Rechtsberatung, Prozessführung, Schiedsgerichtsverfahren.
Ausgezeichnet von JUVE als „führender Berater im Baurecht“. Empfohlen von Chambers Europe seit 2018 im Bau‐ und Immobilienrecht – Deutschland. Ausgezeichnet von der Wirtschaftswoche als „Top‐Anwalt Baurecht (2020, 2024)“ sowie „Kanzlei des Jahres im Baurecht (2024)". Von Legal 500 als führender Name im Immobilen- und Baurecht gelistet. Empfohlen von Handelsblatt/Best Lawyers im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ im Baurecht seit 2020 sowie Auszeichnung als „Kanzlei des Jahres 2022 im Baurecht“.
Mitglied der ARGE Bau‐ und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein und des Instituts für Baurecht Freiburg im Breisgau e. V. (IfBF)
Dozent für Bau‐ und Architektenrecht, seit 2024 Honorarprofessor an der Hochschule Bochum, regelmäßige Vorträge u. a. bei IBR‑Seminare.
Baubegleitende Rechtsberatung und Prozessvertretung beim Neubau der Blöcke F und G des Kraftwerks Neurath (Projektvolumen > 2, 6 Mrd. €); baubegleitende Beratung bei der Errichtung des neuen Block 9 im Grosskraftwerk Mannheim inkl. Schieds- und Prozessverfahren (Projektvolumen > 1,2 Mrd. €); Beratung und Vertretung beim Neubau eines GuD‑Heizkraftwerkes in Berlin; Beratung und Vertretung der HOCHTIEF Infrastructure GmbH bei verschiedenen Großbauvorhaben; Beratung und Vertretung der Bayer AG bei der Übertragung von Produktionsstandorten und ‑anlagen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Crop‑Science Geschäften an BASF (Gesamtes Transaktionsvolumen 5,9 Mrd. €).
Mitautor des Kommentars zum neuen Bauvertragsrecht von Leupertz/Preussner/Sienz, und des Kommentars zur VOB/B von Jansen/Seibel, Kommentierung der §§ 41–44 im HOAI Kommentar von Messerschmidt/Niemöller/Preussner, 4. Aufl. 2022, Autor im Praxis‑Handbuch Bauleiter von Bauch/Bargstädt, 3. Aufl. 2020; Handbuch des privaten Baurechts von Kleine‑Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl. 2019.
Deutsch, Englisch
¹ Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prof. Philipp Hummel
Fachanwalt für Bau‑ und Architektenrecht
Bonn
T +49 228 72625‐178
F +49 228 72625‐99
Büro:
Tina Stolp