Studium der Rechtswissenschaften, Theaterwissenschaften und Philosophie in Bonn und München. 1988 erstes, 1994 zweites juristisches Staatsexamen. 1988 bis 2001 wissenschaftlicher Assistent am Rechtsphilosophischen Seminar bei Prof. Dr. Günther Jakobs, Universität Bonn. 1993 Promotion bei Prof. Dr. H.‐U. Paeffgen. 2001 Habilitation an der Rechts‐ und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie.
2002 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Strafrecht (insb. Wirtschafts‐, Außenwirtschafts‐, Kapitalmarkt‐, Steuer‐ und Korruptionsstrafrecht), Revisionsrecht, Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, Präventivberatung von Unternehmen.
Ausgezeichnet von der Wirtschaftswoche als Top‑Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht (2024) und als Top‐Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht (2022). Empfohlen von Handelsblatt/Best Lawyers im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ im Wirtschaftsstrafrecht (seit 2015), JUVE Award 2014 Kanzlei des Jahres im Wirtschaftsstrafrecht.
Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins und der Strafrechtslehrervereinigung.
2009 Ernennung zum apl. Professor an der Rheinischen Friedrich‐Wilhelms‐Universität Bonn.
Strafrechtliche Beratung und Verteidigung von (Führungs‑)Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik sowie von Privatpersonen. Beratung, Vertretung und Verteidigung von Unternehmen in sanktionsrechtlichen und Compliance‑Angelegenheiten. Beratung und Vertretung in Untersuchungsverfahren einschließlich Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Veröffentlichungen zum Strafrecht, Strafprozessrecht und zur Rechtstheorie z. T. auch in Spanien, Brasilien, Kolumbien und Argentinien. Mitautor des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch und des Münchener Anwaltshandbuchs Strafverteidigung.
¹ Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft mbB
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