Wirtschaftsstrafrecht

Die Sozietät Redeker Sellner Dahs ist eine national und international tätige Sozietät mit über 150 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an Standorten in Bonn, Berlin, Leipzig, München, Brüssel und London. Die durch Hans Dahs aufgebaute und etablierte strafrechtliche Praxisgruppe gehört zu den traditionsreichsten strafrechtlichen Einheiten in Deutschland und ist stets am Puls der Zeit.

Für die Erweiterung unseres renommierten Teams suchen wir am Standort Bonn eine/n

Rechtsanwältin/​Rechtsanwalt (w/m/d)

als Berufseinsteiger oder mit Berufserfahrung.

Wirken Sie an bedeutenden Mandaten mit – in der Strafverteidigung, der Präventivberatung, sowie bei internen Untersuchungen und im Bereich der Compliance. Ihre Mandanten kommen aus der Politik und Wirtschaft, sind international agierende Großkonzerne, mittelständische Unternehmen und auch Einzelpersonen. In unserem Team von sieben Anwälten werden Sie von Beginn an unmittelbaren Kontakt zu unseren Mandanten haben und sich als Anwältin oder Anwalt profilieren und entwickeln können.

Sie verfügen neben einer hervorragenden rechtlichen Qualifikation (beide Examina mindestens vollbefriedigend) auch über exzellente, vorzugsweise im Ausland vertiefte englische Sprachkenntnisse. Ihr Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten haben Sie in einer Dissertation oder in anderen Veröffentlichungen dokumentiert. Wir erwarten neben unternehmerischem Denken Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, überzeugendes Auftreten und Kreativität. Wir bilden Sie gut aus. Dazu bieten wir Ihnen mit Redeker Campus ein modulares Fortbildungsprogramm, das Sie auf Ihrem Karriereweg bei Redeker begleiten wird.

Haben Sie Lust, Teil unseres außergewöhnlichen Teams zu werden? Melden Sie sich bei Fragen gerne direkt bei unserem Kollegen Dr. Daniel Neuhöfer, LL.M.. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Ihr Ansprechpartner

Markus Dierksmeier
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Dr. Markus Dierksmeier, LL.M.

bewerbung@redeker.de

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53113 Bonn
T +49 228 72625‐175
F +49 228 72625‐99

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Wir bitten Sie, uns keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS‐GVO zu übermitteln, es sei denn, die Übermittlung derartiger Daten erscheint aus Ihrer Sicht zur Wahrnehmung Ihrer Rechte oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich.