Öffentliches Recht und Verfassungsrecht

Redeker Sellner Dahs ist seit 1929 mit rund 160 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an Standorten in Berlin, Bonn, Brüssel, Leipzig, London und München tätig. Wie kaum eine andere Kanzlei dieser Größe legen wir dabei einen Schwerpunkt auf das Öffentliche Recht. Wir beraten seit vielen Jahren in politisch und wirtschaftlich bedeutsamen und öffentlichkeitswirksamen Mandaten und kombinieren wissenschaftlichen Tiefgang mit hoher Kreativität.

Für unseren Berliner Standort suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Rechtsanwältin/​einen Rechtsanwalt (m/w/d) – mit oder ohne Berufserfahrung – für den Bereich

Öffentliches Recht (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Öffentliches Gesundheitsrecht, Verfassungsrecht).

Mit uns arbeiten Sie an anspruchsvollen und abwechslungsreichen Mandaten mit hoher politischer und ökonomischer Bedeutung sowie spannenden Gerichtsverfahren vor deutschen und europäischen Gerichten. Unsere Arbeit ist durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Freude an der Lösung neuer und schwieriger Rechtsfragen geprägt. Wir ermöglichen Ihnen von Beginn an, eigenverantwortlich zu arbeiten. Bei uns arbeiten Sie nicht im Hinterzimmer, sondern sind von Anfang an im unmittelbaren Kontakt mit unseren Mandantinnen und Mandanten. Dazu bieten wir Ihnen mit Redeker Campus ein modulares Fortbildungsprogramm, das Sie auf Ihrem gesamten Karriereweg bei Redeker begleiten wird.

Eine Tätigkeit in Teilzeit ist auf der Grundlage eines flexiblen Arbeitszeitmodells selbstverständlich möglich.

Bei Fragen zur Stelle melden Sie sich gern bei Rechtsanwalt Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell).

Haben Sie Lust, Teil unseres außergewöhnlichen Teams zu werden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Ihr Ansprechpartner

Markus Dierksmeier
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Dr. Markus Dierksmeier, LL.M.

bewerbung@redeker.de

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53113 Bonn
T +49 228 72625‐175
F +49 228 72625‐99

Datenschutz‑​Hinweis

Wir bitten Sie, uns keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS‐GVO zu übermitteln, es sei denn, die Übermittlung derartiger Daten erscheint aus Ihrer Sicht zur Wahrnehmung Ihrer Rechte oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich.