Compliance (Wirtschaftsstrafrecht)

Die Sozietät Redeker Sellner Dahs ist eine national und international tätige Sozietät mit über 150 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an Standorten in Bonn, Berlin, Leipzig, München, Brüssel und London. Im Bereich Compliance sind wir am Puls der Zeit und unterstützen unsere Mandanten, indem wir interne Untersuchungen durchführen oder Inhouse‑​Schulungen anbieten. Dabei arbeiten wir rechtsgebietsübergreifend mit den anderen Kolleginnen und Kollegen unserer Kanzlei zusammen.

Für die Erweiterung unseres renommierten Teams suchen wir am Standort Bonn eine/n

Rechtsanwältin/​Rechtsanwalt (w/m/d)

als Berufseinsteiger oder mit Berufserfahrung.

Wirken Sie an bedeutenden Mandaten mit – Ihre Mandanten kommen aus der Politik und Wirtschaft, sind international agierende Großkonzerne und auch mittelständische Unternehmen. In unserem Team werden Sie von Beginn an unmittelbaren Kontakt zu unseren Mandanten haben und sich als Anwältin oder Anwalt profilieren und entwickeln können. Ihr Fokus wird auf dem Gebiet strafrechtlicher Compliance und interner Ermittlungen liegen.

Sie verfügen neben einer hervorragenden rechtlichen Qualifikation (beide Examina mindestens vollbefriedigend) auch über exzellente, vorzugsweise im Ausland vertiefte englische Sprachkenntnisse. Wir erwarten neben unternehmerischem Denken, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, überzeugendes Auftreten und Kreativität. Wir bilden Sie gut aus. Dazu bieten wir Ihnen mit Redeker Campus ein modulares Fortbildungsprogramm, das Sie auf Ihrem Karriereweg bei Redeker begleiten wird.

Haben Sie Lust, Teil unseres außergewöhnlichen Teams zu werden? Melden Sie sich bei Fragen gerne direkt bei unserem Kollegen Dr. Daniel Neuhöfer, LL.M. (neuhoefer@redeker.de).

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Ihr Ansprechpartner

Markus Dierksmeier
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Dr. Markus Dierksmeier, LL.M.

bewerbung@redeker.de

Willy‑​Brandt‑​Allee 11
53113 Bonn
T +49 228 72625‐175
F +49 228 72625‐99

Datenschutz‑​Hinweis

Wir bitten Sie, uns keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS‐GVO zu übermitteln, es sei denn, die Übermittlung derartiger Daten erscheint aus Ihrer Sicht zur Wahrnehmung Ihrer Rechte oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich.