Das Landgericht Bonn hat gestern im Bußgeldverfahren gegen einen Telekommunikationsdienstleister ein vom Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) in Höhe von 9,55 Mio. EUR verhängtes Bußgeld auf 900.000 EUR herabgesetzt (Urteil vom 11.11.2020 – 29 OWi 1/20 LG). Damit hat erstmals ein deutsches Gericht ein Urteil zu einem Millionen‑Bußgeld in Folge eines DS‑GVO‑Verstoßes verkündet. Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, ergeben sich aus dem Urteil über den Einzelfall hinaus für zukünftige Bußgeldverfahren wichtige Aussagen:
Fazit: Auch nach Auffassung der Aufsichtsbehörde handelte es sich im konkreten Fall um einen vergleichsweise geringen Datenschutzverstoß. Dennoch eine solch hohe Bußgeldhöhe zu verhängen und mit dieser die Diskussion um die Sanktionswirkungen des Datenschutzrechts zu befeuern, weist für zukünftige Auseinandersetzungen den Weg zu möglichen Erfolgen gerichtlicher Überprüfungen. Die Grundsatzfragen des neuen und europarechtlich geprägten Datenschutz‑Ordnungswidrigkeitenrechts werden die Gerichte – vor allem nach der Ankündigung weiterer Bußgeldverfahren – auch in Zukunft beschäftigen.
Dr Cornelius Böllhoff
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