Bonn, 5. Februar 2013. Frau Prof. Dr. Schavan wird gegen die heute mitgeteilte Entscheidung des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erheben.
Die Entscheidung ist in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen und sie ist auch materiell rechtswidrig.
Die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit des Verwaltungsverfahrens wurde durch mehrfache selektive Information der Öffentlichkeit verletzt. Die gebotenen Ermittlungen zur Feststellung einer Täuschung der Gutachter im damaligen Promotionsverfahren sind unterblieben. Förmlich gestellte Beweisanträge, die sich darauf beziehen, wurden übergangen. Das gilt beispielsweise auch für den Antrag auf Einholung eines externen Fachgutachtens. Eine Täuschung hat es nicht gegeben.
Die Entscheidung ist auch unverhältnismäßig. Die gemessen am Umfang der Doktorarbeit und ihrer Literaturnachweise geringfügige Zahl behaupteter Zitierverstöße, die sich zudem fast alle im referierenden Teil der Arbeit befinden, rechtfertigen die Rücknahme der Promotion und damit des einzigen berufsqualifizierenden Abschlusses unserer Mandantin nicht.