Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in Bonn und München. 1982 erstes, 1986 zweites juristisches Staatsexamen. Von 1981 bis 1985 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht und öffentliches Recht der Universität Bonn, Prof. Dr. Schlaich. 1986 Referendariat im Justiziariat einer Rundfunkanstalt.
1987 Eintritt in die Anwaltskanzlei.
Presse‐ und Äußerungsrecht, Rundfunkrecht, Recht der neuen Medien, Urheberrecht, Medienverfassungsrecht.
Von Juve als führender Anwalt im Medienrecht gelistet und von Handelsblatt/Best Lawyers im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ (seit 2012) im Medienrecht und im öffentlichen Recht (2024) empfohlen und ausgezeichnet als „Lawyer of the Year 2024“ im Medienrecht. 2016 Anwalt des Jahres für Nordrhein‑Westfalen, Anwalt des Jahres im Medienrecht (2018 und 2022), im öffentlichen Recht gelistet. Empfohlen von Legal 500 im Bereich Medienrecht/Presse und Verlage. Ausgezeichnet von Legal 500 als „Führender Name“ im Bereich Medienrecht/Presse und Verlage.
Vorstandsmitglied des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit, Stuttgart; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein e. V.
Präventive Beratung bei drohender kritischer Medienberichterstattung, Rechtsschutz bei unzutreffender Medienberichterstattung: verschiedene DAX 40‑Unternehmen, Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur, Politik sowie Privatpersonen; Grundsatzverfahren in der Medienregulierung (z. B. Stellung der Landesmedienanstalten), für den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk (z. B. Entgelt für Kabeleinspeisung, Onlineaktivitäten wie Tagesschau‑App), Internetauftritte der Kommunen.
Veröffentlichungen zum Rundfunk‐ und Presserecht. Mitherausgeber der Zeitschrift Archiv für Presserecht.
¹ Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft mbB