Fragen und Antworten
zu Christian Wulff

Erläuternde Hinweise zur Ver­öf­fent­li­chung der Jour­na­lis­tenanfragen an Christian Wulff und der gegebenen Antworten

Christian Wulff hat uns am 05.01.2012 beauftragt, eine Zu­sam­men­fas­sung der bis dahin erteilten Auskünfte zu ver­öf­fent­li­chen. In Ergänzung dieses Auftrages hat er uns am 13.01.2012 gebeten, die Fragen der Jour­na­lis­tinnen und Jour­na­lis­ten, die diese zur Ver­öf­fent­li­chung freigegeben haben, sowie unsere Antworten hierauf zu ver­öf­fent­li­chen, soweit diese Ver­öf­fent­li­chung zu keinen Rechts­ver­let­zun­gen führt. Diesem Auftrag kommen wir gern nach und ver­binden dies mit folgenden erläuternden Hinweisen:

  1. Seit unserer Man­da­tie­rung am 16.12.2011 haben wir mehr als 500 Einzelfragen be­ant­wor­tet, die von Medien­ver­tretern an uns heran­getragen worden sind. Die Be­ant­wor­tung erfolgte durch uns, wenn die Fragen nicht ausschließ­lich die Amtszeit oder Tätigkeit des Bun­des­prä­si­denten betrafen.
    Soweit uns Anfragen erreicht haben, die sich ausschließ­lich auf die Amts­tätig­keit unseres Man­dan­ten als Bun­des­prä­si­dent bezogen und/​oder die Tätigkeit des Bun­des­prä­si­dial­amts sowie dortige Ent­schei­dun­gen betrafen, haben wir auf das Bun­des­prä­si­dial­amt ver­wiesen.
    Einige Anfragen betrafen die Tätigkeit der nie­der­säch­si­schen Lan­des­re­gie­rung während der Amtszeit von Christian Wulff als nie­der­säch­si­scher Mi­nis­ter­prä­si­dent. Soweit dies aufgrund der unserem Man­dan­ten vorliegenden In­for­ma­tio­nen mög­lich war, haben wir uns bemüht, diese Fragen unmittelbar zu be­ant­wor­ten. In einigen Fällen war es indes erforder­lich, die Anfragenden zu bitten, sich an die jeweils zuständigen nie­der­säch­si­schen Stellen zu wenden.
  2. Wir haben die Medien­ver­treter gebeten, ihre Fragen schrift­lich (per E‑​Mail) zu stellen. Es handelt sich hierbei um eine üb­liche Vorgehensweise, die in diesem Fall in besonderem Maße geboten war. Dies ergab sich unter anderem aus dem zum Teil erheb­lichem Umfang der uns über­mittelten Fra­gen­ka­ta­loge sowie der großen Zahl der bei uns eingegan­genen Anfragen. Die Schriftform ermög­lichte es uns darüber hinaus, die Fragen zum Zwecke der Sach­ver­halts­auf­klä­rung weiterzuleiten und die Antworten leichter mit unserem Man­dan­ten abzustimmen.
    In einigen wenigen Fällen haben wir, soweit dies unmittelbar mög­lich war, einzelne Rückfragen telefonisch be­ant­wor­tet.
  3. Alle Fragen wurden nach bestem Wissen und Gewissen be­ant­wor­tet. Bei einigen Fragen haben wir die Be­ant­wor­tung abgelehnt, weil sie Sach­ver­halte zum Gegenstand hatten, die den Kernbereich des Privat- und Familienlebens von Christian Wulff und seiner Familie betrafen und außer Zusammenhang zu seiner Amts­tätig­keit standen.
    In einigen Fällen haben wir unsere Antworten nach dem Eingang er­gän­zen­der In­for­ma­tio­nen erweitert oder präzisiert. Dies war notwendig, weil wir bemüht waren, dem Wunsch der Medien nach zeitnaher Information gerecht zu werden. Wir haben daher in Ab­stim­mung mit unserem Man­dan­ten unter Be­rück­sich­ti­gung des von den Medien geltend gemachten Ak­tu­ali­täts­in­ter­es­ses ent­schie­den, nicht in jedem Fall ab­zu­war­ten, bis alle zu­gäng­li­chen Detail­infor­ma­tio­nen zu dem an­gefragten – tatsächlichen oder ver­meint­lichen – Sach­ver­halt vorlagen. Dies betraf insbesondere (an­geb­liche) Vorgänge, die mehrere Jahre zurücklagen. Eine Korrektur von entscheidenden Kernaussagen war aber auch in diesen Ausnahmefällen nicht erforder­lich; es erfolgten vorrangig Präzisierun­gen von Details.
    In anderen Fällen haben die Medien ihre Fragen durch Nach- und Er­gän­zungs­fra­gen erweitert, so dass wir im Rahmen der Be­ant­wor­tung dieser er­gän­zen­den Fragen er­gän­zend Auskunft erteilt haben.
  4. Sämt­liche Antworten wurden im Auftrag von Christian Wulff erteilt. In allen Man­dats­ver­hältnissen gilt, dass Auskünfte für den Man­dan­ten nur in Ab­stim­mung mit dem Man­dan­ten erteilt werden können. Sofern die Anfragen tatsächliche oder an­geb­liche Sach­ver­halte betrafen, zu denen uns als Anwälte zunächst keine In­for­ma­tio­nen vorlagen, konnten wir die ent­spre­chen­den Fragen erst be­ant­wor­ten, nachdem uns die erforder­lichen In­for­ma­tio­nen über­mittelt worden waren. Dieser – in solchen Fällen üb­liche und gebotene – Ab­stim­mungs­pro­zess nahm gelegent­lich einen gewissen Zeitraum in Anspruch.
  5. Gemeinsam mit unserem Man­dan­ten war unser Bemühen darauf gerichtet, die Fragen innerhalb der in den Anfragen gesetzten kurzen Fristen und jedenfalls mög­lichst zeitnah zu be­ant­wor­ten. Gleichwohl war dies nicht in allen Fällen mög­lich. Hierfür gab es ver­schiedene Gründe, wie etwa Anzahl und Umfang parallel eingehender Fra­gen­ka­ta­loge sowie die ein­ge­schrän­kte Zugäng­lichkeit von In­for­ma­tio­nen Dritter. Gelegent­lich waren die Antwortfristen unan­gemessen kurz bemessen.
    Sofern absehbar war, dass eine Antwortfrist nicht eingehalten werden konnte, haben wir uns bemüht, den ent­spre­chen­den Medien­ver­treter darauf hinzuweisen und hierfür um Verständnis gebeten.
  6. Wie in unserer Pres­se­mit­tei­lung vom 13.01.2012 an­gekündigt, ver­öf­fent­li­chen wir die von uns be­ant­wor­teten Medienanfragen, sofern die jeweils Anfragenden ihre Zu­stim­mung erklärt haben und der Inhalt der Fragen keine Rechte ver­letzt.
    Unein­ge­schrän­kte Zu­stim­mungs­er­klä­run­gen liegen uns von den Redaktionen der Bild, der Stuttgarter Zeitung, der Süddeutschen Zeitung, der Rheinischen Post, der Financial Times Deutschland, der Wo­chen­zei­tung Die Zeit, des Nord­deut­schen Rund­funks und des ZDF vor. Die DuMont‑​Redak­tions­ge­mein­schaft (Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung, Kölner Stadtanzeiger, Mitteldeutsche Zeitung) hat eine weitreichende, aber thematisch ein­ge­schrän­kte Zu­stim­mungs­er­klä­rung abgegeben. Ein Redakteur einer Tageszeitung hat seine Zu­stim­mung an die Bedingung geknüpft, dass seine Fragen nur anonymisiert und ohne Nennung der Zeitung ver­öf­fent­li­cht werden. Eine an bestimmte Be­schrän­kun­gen geknüpfte Zu­stim­mungs­er­klä­rung liegt uns von einem Redakteur des Stern vor. Die Welt hat uns bestimmte Fragen ausdrück­lich unter dem Vermerk „ver­trau­lich“ gestellt. Wir haben deshalb bei der Ver­öf­fent­li­chung die Passagen geschwärzt und kennt­lich gemacht, für die uns nur ein­ge­schrän­kte Zu­stim­mun­gen vorliegen.
    Die Notwendigkeit dieser Zu­stim­mungs­er­klä­run­gen haben wir in unserer Pres­se­er­klä­rung vom 11.01.2012 erläutert. Zum damaligen Zeitpunkt lagen uns keine ent­spre­chen­den Zu­stim­mungs­er­klä­run­gen vor. Die Tatsache, dass uns bislang von mehreren Redaktionen keine oder nur ein­ge­schrän­kte Zu­stim­mun­gen vorliegen, ver­deut­licht die sachliche Notwendigkeit und Richtigkeit der von unserem Man­dan­ten getroffenen Ent­schei­dung, die Ver­öf­fent­li­chung der Fragen und Antworten unter die Vor­ausset­zung einer Zu­stim­mung zu stellen.
  7. Soweit weitere Medien der Ver­öf­fent­li­chung ihrer Fragen und unserer dies­be­züg­li­chen Antworten zustimmen oder die bisher gemachten Ein­schrän­kun­gen aufheben, werden wir die ent­spre­chen­den Dokumente unter Bei­be­hal­tung der chro­no­lo­gischen Reihenfolge in regelmäßigen Abständen erweitern. Aus diesem Grund sind die jeweiligen PDF‑​Dokumente mit einem Datum ver­sehen, aus dem sich der Ver­öf­fent­li­chungsstand ergibt.
    Anfragen, die bei dem Bun­des­prä­si­dial­amt eingingen und von dort be­ant­wor­tet wurden, sind nicht erfasst.
    Die Ver­öf­fent­li­chung der Fragen und Antworten erfolgt in chro­no­lo­gischer Reihenfolge nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Antwort. Den Antworten ist der diesbezüg­liche Fra­gen­ka­ta­log beigefügt, so dass unmittelbar nachvollzogen werden kann, wann uns die Anfrage erreicht hat, wann und wie sie be­ant­wor­tet wurde. Häufig wurden die Antworten im Text der Anfrage be­ant­wor­tet. In der Regel wurde den Antworten in diesen Fall ein „A.:“ vor­an­gestellt.
    Angesichts des Umfangs des zu be­rück­sichtigenden Datenmaterials ist nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass ver­sehent­lich einzelne Anfragen und Antworten trotz einer ent­spre­chen­den Freigabe nicht ver­öf­fent­li­cht wurden. In diesem Fall bitten wir um Verständnis sowie einen kurzen Hinweis, damit wir die ent­spre­chen­de Ver­öf­fent­li­chung vornehmen können.
  8. In den ver­öf­fent­li­ch­ten Dokumenten sind einige personenbezogene Angaben – etwa die Kon­takt­in­for­ma­tio­nen (z. B. E‑​Mail‑​Adresse, Telefonnummer, Mobilnummer) der anfragenden Jour­na­lis­ten, aber auch die Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Antworten in unserem Auftrag über ihre E‑​Mail‑​Konten über­mittelt haben – geschwärzt. Wo erforder­lich, wurden auch die Namen und andere personenbezogene Angaben Dritter geschwärzt. Gleiches gilt für diejenigen Fragenkomplexe, die Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen beinhalten. Sofern eine Anfrage ausschließ­lich einen solchen Inhalt betraf, haben wir von der Ver­öf­fent­li­chung der ent­spre­chen­den Anfrage vollständig abgesehen.
  9. Mög­licherweise ist nicht jede Antwort aus sich heraus ver­ständ­lich. Dies mag seinen Grund darin finden, dass wir bei dem jeweiligen Redakteur Vorwissen vor­ausset­zen konnten und daher auf erläuternde Zusät­ze ver­zichtet haben. Unsere zu­sam­men­fas­sende Stel­lung­nah­me vom 05.01.2012 dient dazu, eine allgemein ver­ständ­liche Zu­sam­men­fas­sung der wesent­lichen Fragen und Antworten zu ver­öf­fent­li­chen.
    Einige Anfragen haben wir durch die Über­sendung von Pres­se­mit­tei­lun­gen, die unmittelbar den Anfragegegenstand betrafen, be­ant­wor­tet. In diesem Fall findet sich im Zusammenhang mit der ent­spre­chen­den Anfrage eine ent­spre­chen­de Anmerkung. Von der erneuten Ver­öf­fent­li­chung der Pres­se­mit­tei­lun­gen haben wir abgesehen. Die für Christian Wulff ver­öf­fent­li­chen Pres­se­mit­tei­lun­gen sind – wie auch die zu­sam­men­fas­sende Stel­lung­nah­me vom 05.01.2012 – unter www.redeker.de abrufbar.

Bonn, den 18.01.2012,
Rechtsanwalt Gernot Lehr

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Teil 1, Stand 18.01.2012

Teil 1, Stand 18.01.2012

Teil 2, Stand 18.01.2012

Teil 2, Stand 18.01.2012

Teil 3, Stand 18.01.2012

Teil 3, Stand 18.01.2012